Grundsätze der Publikationsethik

Unsere Zeitschrift Acta Facultatis Philosophicae Universitatis Ostraviensis Studia Germanistica (AFPUO Studia Germanistica) unterliegt den ethischen Grundsätzen, die im COPE Code of Conduct and Best Practice Guidelines for Journal Editors dargestellt werden (nähere Informationen unter: publicationethics.org).

Autoren/Autorinnen und Autorschaft

Alle Beiträge, die zur Publikation in der Zeitschrift Acta Facultatis Philosophicae Universitatis Ostraviensis Studia Germanistica eingereicht werden, müssen Originalbeiträge sein. Sie dürfen nicht gleichzeitig anderen Zeitschriften vorgelegt werden und dürfen auch nicht bereits publiziert sein.

Die Autoren/Autorinnen verpflichten sich,

  • alle Quellen zu zitieren, aus denen beim Schreiben des Beitrags geschöpft wurde;
  • alle Förderungen, die zur Entstehung des Artikels beigetragen haben, am Ende des Beitrags anzuführen;
  • sich aktiv am Rezensionsverfahren zu beteiligen, was bedeutet, dass von ihnen erwartet wird, einen eingereichten Artikel den Empfehlungen der Rezensenten/Rezensentinnen entsprechend kritisch zu überarbeiten, sofern diese Überarbeitung eine Voraussetzung für die Publikation des Artikels darstellt;
  • jegliche Form des Plagiarismus zu unterlassen.

In Betrugsabsicht oder wissentlich getätigte Falschbehauptungen und Plagiarismus jeder Form stellen unethisches Verhalten dar und werden nicht akzeptiert. Wir entsprechendes Verhalten festgestellt, wird der Beitrag abgelehnt (vgl. Rezensionsverfahren). Zufällig ausgewählte Beiträge jeder Nummer werden einer Plagiatsprüfung mithilfe des Tools iThenticate – SimilarityCheck unterzogen.

Autorschaft wird von der Zeitschrift AFPUO Studia Germanistica basierend auf den folgenden Prinzipien definiert: Sie entspricht der

  1. Leistung eines essentiellen Beitrags zur Konzeption des Werks, zur Datenerhebung, Analyse oder Interpretation der Daten und/oder der
  2. Mitarbeit an der Skizze des Artikels oder seiner kritischen Revision im Hinblick auf zentrale intellektuelle Inhalte und dem
  3. Einverständnis mit der Letztversion des zu publizierenden Artikels und der
  4. Verpflichtung, Verantwortung für alle Teile des Werks zu übernehmen und sicherzustellen, dass alle mit Genauigkeit oder Integrität verbunden Fragen zu jedem Teil des Werks angemessen geprüft und geklärt werden.

Personen, die die obengenannten Kriterien für Autorschaft nicht erfüllen, sind nicht als Autoren/Autorinnen zu nennen, ihre Mitarbeit ist jedoch in einer entsprechenden Anmerkung zu würdigen. Der/die hauptverantwortliche Autor/-in hat das schriftliche Einverständnis für eine solche Würdigung von allen für Ihre Mitarbeit gewürdigten Personen einzuholen.

Der/die hauptverantwortliche Autor/-in ist überdies verantwortlich dafür, den individuellen Beitrag aller Autoren/Autorinnen und Nicht-Autoren/Autorinnen zum eingereichten Artikel bei dessen Einreichung offenzulegen. Wir setzen voraus, dass alle Autoren/Autorinnen ihre individuellen Beiträge vor der Publikation durchgesehen, diskutiert und sich auf sie verständigt haben.

Begutachtungsprozess

Eingereichte Beiträge werden zunächst von der Redaktionsleitung der Zeitschrift gesichtet. Diese behält sich vor, einen Beitrag abzulehnen, wenn das Thema den in der Studia Germanistica behandelten Wissenschaftsbereichen nicht entspricht oder wenn der Beitrag den qualitativen Ansprüchen offensichtlich nicht genügt.

Der Begutachtungsprozess erfolgt unter beidseitiger Wahrung der Anonymität. Alle Beiträge werden von wenigstens zwei unabhängigen Experten/Expertinnen des jeweiligen Fachgebiets beurteilt. Diese Experten/Expertinnen müssen immer an anderen Universitäten tätig sein als die Autoren/Autorinnen und dürfen auch in keinem Interessenkonflikt zu ihnen stehen. Im Begutachtungsprozess trägt die Redaktionsleitung Sorge dafür, dass die Identität der Autorinnen/Autoren sowie Gutachter/-innen nicht offengelegt wird. Bevor ein Beitrag zur Begutachtung freigegeben wird, entfernt die Redaktionsleitung alle Informationen, die Hinweise auf die Identität der Autoren/Autorinnen des Beitrags geben könnten. Sollte ein/-e Gutachter/-in dennoch die Autoren/Autorinnen erkennen oder zu erkennen glauben, werden sie gebeten, dies der Redaktionsleitung unmittelbar mitzuteilen. In einem solchen Fall wird der Beitrag einer/einem anderen Gutachter/-in zugewiesen.

Im Begutachtungsprozess trägt die Redaktionsleitung Sorge dafür, dass die Identität der Autoren/Autorinnen sowie Gutachter/-innen nicht offengelegt wird. Die Gutachter/-innen haben den Beitrag objektiv und unparteiisch zu beurteilen.

Im Falle des Plagiatsverdachts sind die Gutachter/-innen verpflichtet, die Redaktionsleitung unverzüglich darauf hinzuweisen. Sollten die Gutachter/-innen und/oder die Redaktionsleitung Plagiate oder eine andere Form des Verstoßes gegen die Regeln der guten wissenschaftlichen Praxis identifizieren, wird der betroffene Beitrag zurückgewiesen und die Institution der Autoren/Autorinnen darüber in Kenntnis gesetzt.

Die Gutachter/-innen geben ihre Einschätzung ab, ob ein Artikel zur Veröffentlichung bereit ist, noch weiterer Bearbeitung bedarf (in diesem Fall hat das Gutachten explizite Empfehlungen zu enthalten) oder abgelehnt werden soll.

Die Redaktionsleitung entscheidet aufgrund der Empfehlungen der Gutachter:innen über die Annahme des Artikels zur Veröffentlichung, seine Ablehnung oder seine Retournierung zur Überarbeitung. Wenn die Gutachten nicht übereinstimmen, wird zusätzlich die Meinung eines einschlägig fachlich ausgewiesenen Mitglieds des Redaktionsrats eingeholt. Die Redaktionsleitung zusammen mit dem Redaktionsrat stimmen anschließend über die Annahme, Ablehnung oder Überarbeitung des Beitrags ab.

Die Redaktionsleitung ist verpflichtet, die Autoren/Autorinnen über die Ergebnisse des Begutachtungsprozesses zu informieren und ihnen (ausgehend von den Gutachten) wichtiges Feedback zu geben, welches zur Verbesserung der Qualität des Beitrags beiträgt.

Redaktionsleitung und Redaktionsrat

Die Redaktionsleitung und der Redaktionsrat bemühen sich laufend um Verbesserung der fachlichen und formalen Qualität der Zeitschrift. Sie gewährleisten zudem einen vertrauensvollen Umgang mit den im Zusammenhang mit den übermittelten Beiträgen stehenden Informationen vor der Veröffentlichung. Die Redaktionsleitung behält sich zudem das Recht vor, etwaige sprachliche, formale und stilistische Änderungen am Beitrag eigenmächtig vorzunehmen.

Maßnahmen der Zeitschrift im Hinblick auf Interessenskonflikte

Alle eingereichten Beiträge werden den Gutachtern/Gutachterinnen sowie den Mitgliedern des Redaktionsrats unter dem Gesichtspunkt der weitestgehenden Reduktion von Interessenskonflikten, die auf Publikationsentscheidungen Einfluss haben könnten, zugewiesen. Die Zeitschrift vermeidet insbesondere die folgenden Beziehungen zwischen den Mitgliedern des Redaktionsrats bzw. Gutachtern/Gutachterinnen auf der einen und Autoren/Autorinnen auf der anderen Seite: Sie sollen nicht (ehemalige oder aktuelle) Kollegen/Kolleginnen sein, es sollen keine Co-Autorschaften vorliegen und Beiträge dürfen nicht von Personen begutachtet werden, die als Betreuer/-innen der Dissertation eines/einer Autors/Autorin fungiert oder diese als Mitglied der entsprechenden Kommission beurteilt haben. Die Redaktionsleitung, die Mitglieder des Redaktionsrats sowie die Gutachter/-innen sind angehalten, jegliche Interessenskonflikte offenzulegen.

Darüber hinaus haben die Autoren/Autorinnen alle finanziellen und nicht-finanziellen Interessen offenzulegen, die zu Voreingenommenheit bezüglich des zur Publikation eingereichten Beitrags führen könnten.

Zum Umgang der Zeitschrift mit Beschwerden und Einsprüchen

Beschwerden werden in erster Instanz durch die für die Zeitschrift verantwortliche Redaktionsleitung behandelt. Sie bearbeitet alle den wissenschaftlichen Inhalt betreffenden Beschwerden (z. B. Einsprüche gegen Ablehnungen), Beschwerden über das Versagen von Prozessen (z. B. aufgrund von zu langen Begutachtungszeiten) sowie Beschwerden bezüglich der Publikationsethik. Die beschwerdeführende Partei erhält angemessene Rückmeldung.

Im Fall einer Beschwerde gegen die Ablehnung eines Artikels, berücksichtigt die Redaktionsleitung sowohl die Argumente der betroffenen Autoren/Autorinnen als auch die Gutachten und entscheidend basierend auf diesen, ob

  • die Ablehnung der Publikation des Beitrags bestehen bleibt,
  • ein weiteres unabhängiges Gutachten einzuholen ist oder
  • der Beschwerde stattgegeben wird.

Die beschwerdeführende Partei wird mit einer angemessenen Erklärung über die Entscheidung informiert. Die Entscheidung ist endgültig.

Im Fall einer Beschwerde bezüglich der Publikationsethik folgt die Redaktionsleitung den vom Committee on Publication Ethics (COPE) veröffentlichten Richtlinien. Die Redaktionsleitung entscheidet über die weiteren Maßnahmen und informiert die beschwerdeführende Partei entsprechend.

Ist die Redaktionsleitung selbst Gegenstand der Beschwerde, ist die beschwerdeführende Partei aufgerufen, sich an den/die Vize-Dekan/-in für Forschung der Philosophischen Fakultät der Universität Ostrava zu wenden (Kontakt).

Unethisches Verhalten kann der Redaktionsleitung und dem Herausgeber jederzeit gemeldet werden. Wer auch immer die Redaktionsleitung oder den Herausgeber über ein solches Fehlverhalten informiert, muss über stichhaltige Beweise für weitere Untersuchungen verfügen. Alle Angaben werden ernst genommen und gleich behandelt, bis eine endgültige Entscheidung getroffen wird. Jedem gemeldeten Verdacht eines unethischen Verhaltens wird nachgegangen, auch wenn die Publikation Jahre zurückliegt. Werden ethische Beanstandungen in Zusammenhang mit einem übermittelten oder einem bereits veröffentlichten Beitrag eingebracht, leitet die Redaktionsleitung alle erforderlichen und angemessenen Schritte ein.

Statement bezüglich der Nutzung generativer künstlicher Intelligenz in der Zeitschrift Acta Facultatis Philosophicae Universitatis Ostraviensis Studia Germanistica

Die Redaktionsleitung der Zeitschrift erkennt die wachsende Rolle von KI-Anwendungen in der wissenschaftlichen, redaktionellen und verlegerischen Praxis an, sieht jedoch auch die Risiken dieser Entwicklung. Die Redaktionsleitung betont, dass KI-Anwendungen unterstützende Funktion in diesen Bereichen zukommen kann, sie jedoch nicht in der Lage sind, das die Basis jeder wissenschaftlichen Arbeit bildende, kritische und kreative Denken zu ersetzen. Daher empfehlen wir die zurückhaltende und kritische Nutzung von KI-Anwendungen im Prozess der Vorbereitung von Beiträgen für unsere Zeitschrift, die insbesondere den Grenzen solcher Anwendungen besondere Aufmerksamkeit schenkt. Die Autoren/Autorinnen verpflichten sich, die Nutzung von KI-Anwendungen am Ende ihres Beitrags zu deklarieren.

Richtlinien bezüglich Datenaustausch und Reproduzierbarkeit

Wir unterstützen Transparenz und Offenheit in Bezug auf Forschungsdaten und anderen forschungsassoziierten Materialien. Die Zeitschrift ermutigt Autoren/Autorinnen daher, – wenn möglich und anwendbar – die Ergebnisse ihrer Arbeit stützende Forschungsdaten in einem öffentlich zugänglichen Repositorium zur Verfügung zu stellen.

Richtlinien zur Kontrolle ethischer Prinzipien

Die Richtlinien der Zeitschrift hinsichtlich der Kontrolle ethischer Prinzipien beruhen auf dem gegenseitigen Vertrauen aller am Publikationsprozess beteiligten Parteien sowie auf der Grundannahme, dass diese die prinzipielle Notwendigkeit, publikationsethische Prinzipien zu beachten, anerkennen.

Unter der Kontrolle ethischer Prinzipien verstehen wir der COPE-Definition folgend die „Überwachung und Überprüfung von Forschungs- und Publikationspraktiken mit dem Ziel, ihre Übereinstimmung mit den anerkannten ethischen Standards sicherzustellen“ und „die Integrität von wissenschaftlicher Arbeit zu wahren sowie die Rechte und Interessen aller Beteiligten zu schützen.“

Bedenken bezüglich und Zweifel an der Einhaltung ethischer Standards im Forschungs- und Publikationsprozess, die bei unserer Zeitschrift eingereichte Beiträge oder bereits von unserer Zeitschrift publizierte Beiträge betreffen, können von allen am Forschungs- und Publikationsprozess beteiligten Parteien sowie durch Leser/-innen oder Whistleblower vorgebracht werden. Alle nicht-anonymen, hinreichend belegten Bedenken und Zweifel werden entweder von der Redaktionsleitung oder dem Herausgeber der Zeitschrift (vgl. Zum Umgang der Zeitschrift mit Beschwerden und Einsprüchen) berücksichtigt. Im Prozess der ethischen Kontrolle, folgend die verantwortlichen Personen den von COPE zur Verfügung gestellten Anleitungen und Tools. Solche Bedenken bezüglich und Zweifel an der Einhaltung ethischer Standards können sich auf die folgenden Aspekte beziehen, sind aber nicht auf sie beschränkt: vermuteter Plagiarismus, vermutete Aneignung von Ideen und Forschungsdaten, vermutete Fabrikation von Forschungsdaten, vermutetes Ghostwriting, vermutete Gast- oder geschenkte Autorschaft, nicht offengelegte Interessenskonflikte, unethischer Umgang mit Tieren und Menschen – vor allem Angehörigen marginalisierter Gruppen – im Forschungsprozess, unverantwortlicher Umgang mit vertraulichen Daten und unethische Geschäfts- und Marketingpraktiken.

Korrekturen und Widerrufe

Alle Korrekturen und Widerrufe werden von der Redaktionsleitung den COPE-Widerrufsrichtlinien entsprechend behandelt. Wenn durch Autoren/Autorinnen oder die Zeitschrift ein Fehler identifiziert wird, kann dies situationsabhängig zu den folgenden, durch die Redaktionsleitung zu setzenden Maßnahmen führen:

  • Wenn sich das Manuskript noch im Begutachtungsprozess befindet, kann es zurückgewiesen und den Autoren/Autorinnen retourniert werden.
  • Wenn der Artikel bereits online und gedruckt erschienen ist, kann – abgängig von der Natur des Fehlers, dem Artikel entweder
      1. eine Korrektur oder 2. eine redaktionelle Stellungnahme, die die Bedenken zum Ausdruck bringt, beigefügt werden.
  • In schwerwiegenden Fällen kann, sofern der Artikel zwar bereits online, noch nicht jedoch im Druck erschienen ist, der Artikel widerrufen werden. Die Gründe sind in der zu publizierenden Widerrufserklärung zu nennen. Der Artikel wird zwar auf der Homepage belassen, jedoch durch eine Wassermarke als „widerrufen“ markiert.

Richtlinen zu Copyright und Lizenzvereinbarungen

Die wissenschaftliche Zeitschrift AFPUO Studia Germanistica erscheint von der Nr. 27/2020 an auch als vollständige Open Access Online-Version. Alle Artikel werden unmittelbar nach Erscheinen und auf Dauer für jeden frei zugänglich gemacht: Man kann sie lesen, herunterladen, kopieren, weitergeben, ausdrucken oder durchsuchen. Man kann die Volltexte der Artikel verlinken, sie für das Indizieren durcharbeiten, als Dateien mit entsprechender Software bearbeiten oder sie für jeden anderen legalen Zweck benutzen. Autoren/innen, die in den Studia Germanistica publizieren, stimmen zu, dass ihre Artikel unter der Lizenz der Creative Commons Attribution 4.0 International (CC BY 4.0) erscheinen.

Die Open-Access-Publikation in den Studia Germanistica ist gebührenfrei.

Die Autoren/Autorinnen behalten das Urheberrecht und gewähren der Zeitschrift das Recht der ersten Veröffentlichung, wobei die Arbeit gleichzeitig mit der Creative Commons Attribution 4.0. International License versehen wird. Diese internationale Lizenz erlaubt anderen, die Arbeit mit Anerkennung der Autorschaft und der ersten Publikation in dieser Zeitschrift zu benutzen.


Aktualisiert: 13. 07. 2026